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vor dem gesetz...
es gibt ganz klar formulierte statuten beim dttb. die besagen eindeutig, was ein verein einreichen muss, an wen und zu welchem zeitpunkt.
vor beginn der letzten saison hat der tsv sontheim drei spielerwechsel nicht an alle adressen geschickt, an die die unterlagen, lt.statuten des dttb, geschickt werden sollen. der verein hat die wechselunterlagen nur an zwei adressen geschickt, eine hat er vergessen.
gnadenlos wurden die wechsel für ungültig erklärt, sontheim musste mit einer sportlich völlig überforderten mannschaft antreten und ist in die regionalliga abgestiegen.
dieselbe sorgfalt sollte bei allen verfahren angewandt werden. auch bei den jetzt laufenden lizenzierungsverfahren. wenn fristen nicht eingehalten werden, hat der verein eben pech gehabt... waren die verantwortlichen eben zu blöd! entweder der dttb greift bei allen verfahren gnadenlos durch, oder nicht. wenn nicht, können wir einpacken!
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