Zitat:
Zitat von Dornröschen
Habe gehört, dass unter Federführung von  (15 Jahre!) während des Osterlehrgangs in Oberhaching ein Besäufinis stattgefunden hat und er deswegen auch nicht zum Deutschlandpokal fahren durfte.
Sollte dies stimmen, müssen sich die verantwortlichen Trainer langsam etwas überlegen, da sie letztendlich die Aufsichts- und Fürsorgepflicht haben; ebenso sollte über die weitere Förderung der beteiligten Kinder nachgedacht werden.
Aber auch die Eltern der betreffenden Kinder sollten sich manche Fragen hinsichtlich der Erziehung stellen.
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Hier passt wohl der aktuelle Artikel von "Stern":
Saufen, bis der Arzt kommt ...
Meine Empfehlung: der verantwortliche Trainer und die Eltern von

sowie die anderen Eltern der an der Feier beteiligten Kinder sollten sich einmal mit dem Jugendschutzgesetzt auseinandersetzen. Darin steht u.a., dass Jugendliche unter 16 Jahren keinen Alkohol trinken dürfen!
Weitere Empfehlung: am besten ist immer noch das richtige Vorleben durch Eltern und Trainer.