Zitat:
Zitat von TT-Noob
s. WO A 17.1 c)
(oder doch für jemanden o)???)
|
Falls Wuppertal glaubhaft machen kann, nichts von der Falscheintragung gewußt zu haben (ich glaube aber nicht, daß ihnen das gelingen wird), erhalten sie eine Ordnungsstrafe von 100 € - 17.1 d) Nichtantreten im Wiederholungsfall.
Wenn Dielfen Glück hat, erhalten sie wegen 17.1 o) - Vorsätzliche Falscheintragung auf dem Spielbericht - eine Geldstrafe. Die Mindeststrafe etwa beim falschen Hinschreiben einer Nr. 6, wenn eine Mannschaft nur mit 5 Spielern angetreten ist, beträgt schon 100 €; also wird die Strafe im vorliegenden Fall sicher höher sein. Da das Vergehen aber zugegeben worden ist, gibt es vielleicht mildernde Umstände.
PS. Ich erinnere mich an einen ähnlichen Fall, der ca. 10 - 15 Jahre zurückliegt. Die beiden Mannschaftsführer, die den Spielbericht unterschrieben hatten, wurden nach einer Spruchausschußsitzung für längere Zeit (mindestens eine halbe Saison) gesperrt. Die Mitspieler blieben ungeschoren, da man ihnen nicht nachweisen konnte, daß sie informiert gewesen waren. Damals wurde der Sachverhalt dadurch aufgedeckt, daß in der Presse erwähnt worden war, daß eine Mannschaft nicht angetreten ist, der Staffelleiter aber einen ausgefüllten Spielbericht erhielt.
Gruß Hdd