Zitat:
Zitat von platten
Letzten Freitag spielten wir gegen Mannschaft A, deren Spitzenspieler mit einem verboteten Belag gespielt hat.
Er hat sogar vor neutralen Zeugen zugegeben, die ganze Saison mit diesem Belag gespielt zu haben.
Uns kann es egal sein, denn wir haben beide Spiele gewonnen.
Es gibt aber eine Mannschaft B, die nur deshalb hinter Mannschaft A in der Tabelle steht und damit nicht aufsteigt, weil sie gegen Mannschaft A nur 1:3 Punkte geholt hat.
Kann Mannschaft B jetzt Protest einlegen? Man muss sich den Schläger seiner Gegner ja nicht zeigen lassen. Also ist es plausibel, dass sie das erst jetzt durch uns davon erfahren haben.
|
Mannschaft B kann keinen Protest einlegen.
1. Hätte sie sich den Schläger ja zeigen lassen können als das Spiel war
2. Wird es schwer nachzuweisen das er wirklich in dem Spiel mit dem verbotenen Belag gespielt hat. Erzählen kann er anderen viel. Im Verfahren vor dem Spruchausschuß wird er das bestimmt nicht wiederholen wenn es zu dem Verfahren käme. Und dann wäre die Beweislage beim Protestierer...
Ergo wird das ganze wohl hinfällig sein.