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So wie es aussieht, wird jetzt jeder Fall in Muenchen verhandelt. Deswegen eine Frage: Ist es moeglich fuer die Vereine, wenn sie vor dem einen Landgericht keine eV bekommen, vor ein anderes zu gehen?
Es scheint ja so zu sein, dass Muenchen diese eVs rausrueckt, waehrend andere Landgerichte anscheinend der Meinung sind, dass die Vereine keine eV bekommen sollten.
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