Zitat:
Zitat von Fastest115
Mannschaft B kann keinen Protest einlegen.
1. Hätte sie sich den Schläger ja zeigen lassen können als das Spiel war
2. Wird es schwer nachzuweisen das er wirklich in dem Spiel mit dem verbotenen Belag gespielt hat. Erzählen kann er anderen viel. Im Verfahren vor dem Spruchausschuß wird er das bestimmt nicht wiederholen wenn es zu dem Verfahren käme. Und dann wäre die Beweislage beim Protestierer...
Ergo wird das ganze wohl hinfällig sein.
|
Mannschaft A gegen die wir am Freitag spielten, ist ein wenig anders als andere
Vor der Saison rief ich den Staffelleiter an und sagte ihm, das besagter Spieler in der Vergangenheit mit einem verbotenden Belag spielte und ich sofort Protest einlegen würde, wenn er mit diesem Belag gegen mich spielen würde.
In der Hinrunde spielte er nicht mit.
In der Rückrunde legte ich bereits vor dem Doppel Protest ein, der aber nicht viel Sinn machte, da wir ja auch so gewonnen haben.
Aus welchem Grund sollte er ausgerechnet gegen uns mit seinem alten Belag spielen??
Also ist das ein bisschen mehr als Aussage gegen Aussage