Zitat:
Zitat von Frank Schmidt
Wäre es dann damals als die erste Einstufung vorgenommen worden ist nicht möglich gewesen, dagegen Protest einzulegen und nachdem dieser vom STTB-Rechtsausschuss abgewiesen worden ist das nächsthöhere Gremium einzuberufen - also den DTTB?
Oder ist das nicht wie bei Gerichten, dass man gegen eine Entscheidung Widerspruch einlegen kann und dann auf höherer Ebene weiterverhandelt wird?
Wenn diese Möglichkeit bestanden hätte und der DTTB wirklich der Meinung war, dass diese Einstufungen nicht zulässig sind, dann wären diese wohl nie rechtskräftig geworden.
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Der Landesrechtsausschuss ist die höchste Rechtsinstanz im STTB . Saarbrücken konnte "nur" in die Saarlandliga eingestuft werden und nicht, wie ursprünglich beantragt, in die Oberliga. Der Text der WO ließ bei sehr großzügiger Interpretation die getroffene Entscheidung zu. Da sieht man mal wieder, wie wichtig einzelne Formulierungen sein können. Vor Jahren musste eine Mannschaft nicht absteigen, weil in der WO ein Komma vergessen wurde. Dadurch konnte man mit viel Fantasie den Satz anders auffassen. Rechtsorgane sind gezwungen sich an die "Form und den Buchstaben" zu halten, da sonst der Willkür Tür und Tor geöffnet würden.
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Es ist im STTB weiterhin problemlos möglich, sich in höhere Ligen einzukaufen. Eine Ablehnung wäre zwar möglich, doch wie sollte der STTB diese begründen, nachdem die bisherigen Anträge genehmigt wurden?