Was soll da kollidieren?
Im TTVWH regelt WO/AB D 18 nur Grundsätzliches.
In 18.1 steht, dass Auf- und Abstieg vor dem 1.7. ("vor Beginn der Spielzeit") auf Bezirksebene durch "die zuständigen Bezirksorgane" geregelt sein müssen.
Zuständig für die Regelung ist vermutlich der Bezirksausschuss. Das müsste in der Bezirksordnung Alb stehen.