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AW: Auf- und Abstieg im Kreis
Hier B 1.4 der WO:
Die Spielberechtigung ist durch den zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch die Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im In- und/oder Ausland besitzt; im Ausland gilt dies zusätzlich auch für die Teilnahme an einem unter dem Dach des jeweiligen National-verbandes organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetriebs. Besteht die andere Spielberechtigung im Inland, ist auch sie durch den für ihre Erteilung zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen.
Mit der Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt die Spielberechtigung des Spielers für die Zukunft und seine Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins rückwirkend ab Saisonbeginn. Die Spielberechtigung kann frühestens zum 1. Juli der auf den Widerruf folgenden Spielzeit unter Beachtung von Abschnitt B der WO wieder erteilt werden.
Die Möglichkeit der Anfechtung des Widerrufs regelt der zuständige Mitgliedsverband.
Hart, aber da stehts, nur wo stehen den die Anfechtungsmöglichkeiten?
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Immer schön mit Noppen rühren
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