Eine gute Frage ist wirklich, wie man Einspruch gegen diese Entscheidung einreichen kann und muss? Und hat sie überhaupt Zweck?
Ich würde wirklich alles verstehen, wenn es die Möglichkeit für den Verein geben würde sowas zu überprüfen, da aber der Verein keine Möglichkeit hat, ist er auch schuldlos! Der Spieler spielt seit 15 Jahren beim Tus 1895 und hat auch nie was darüber gesagt. Sonst hätte er auch kein Spiel bei uns gemacht, wenn wir es gewusst hätten.
Rechtlich gesehen, ist der § ungültig, da wie gesagt der Verein schuldlos ist. Und keine möglicht hat es zu überprüfen.Dadurch dem Spieler vertrauen muss. Im privaten Recht wäre nur der Spieler zu bestrafen und nicht der Verein! Ausser man könnte dem Verein nachweisen, dass er es gewusst hätte. Diese Aussage habe ich von einem Rechtanwalt bekommen.
Ludger du müsstest ja jetzt auch mal überprüfen, ob nicht einer bei Dir im Verein in 2 Mannschaften spielt, den du über 15 Jahren kennst

......Man kann ja nie wissen.....
Ist jetzt nur die Frage, wie man sich verhält. Also dem Verein entstehen mindestens über 1000 Euro Schaden.
Gruss
Michael