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AW: Gerüchteküche
Interessante Konstellation.
Kopiere mal die WO des SWTTV hierher.
Bin gespannt auf die Interpretationen.
3.7 In die Regionalligen steigen auf:
- Gruppe 1 / 2 die Meister der Oberligen Gruppe 1 und Gruppe 2
- Gruppe 3 / 4 die Meister der Oberligen Gruppe 3 und Gruppe 4
Verzichtet eine Mannschaft auf den Aufstieg, so ist nur die nächstplatzierte Mannschaft
der entsprechenden Oberligagruppe berechtigt in die Regionalliga aufzusteigen.
Über Ausnahmen entscheidet der Sportausschuss.
Meister, die auf den Aufstieg verzichten, sind im folgenden Jahr nicht aufstiegsberechtigt.
3.8 In die Oberligen steigen auf:
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3.9 Werden zur Auffüllung der Ligen über die allgemeine Aufstiegsquote hinaus
zusätzliche Mannschaften benötigt, gilt für den Aufstieg/Verbleib folgende
Reihenfolge:
- 1. Tabellenvorletzter
- 2. Nächstplatzierter der in 3.7 bzw. 3.8 genannten Klasse
- 3. Tabellenletzter
Verzichtende oder wegen Zurückziehung zum Abstieg verurteilte Mannschaften
werden in dieser Reihenfolge übersprungen.
Nicht zum Aufstieg berechtigte Mannschaften (s. 3.7) werden durch die Nächst-
platzierten ersetzt.
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