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Alt 15.05.2007, 12:03
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AW: Freilassung der RAF-Terroristen

Zitat:
Zitat von Jaskula Beitrag anzeigen
Du hast gar nix begriffen, oder ?

1. Sind die Strafen, die gerade gegen RAF-Mitglieder ausgesprochen wurden heute gar nicht mehr zulässig (heute maximal 15 Jahre). Somit werden andere Mörder deutlich bessergestellt als die RAF-Mitglieder.

2. Werden sehr viele Straftäter aller Art, auch Mörder, mehr oder weniger lange vor Verbüßung Ihrer Strafe freigelassen.

3. Handelt es sich hier nicht um gewöhnliche Mörder, sondern Menschen, die unter Umständen eher mit unserem Rechtstaat auszusöhnen sind, wenn man mal von der knallharten Linie abweichen würde, die ausschließlich gegen solche Menschen gefahren wurde und die man aktuell (G8 lässt grüßen) immer noch fährt.

4. Werden die Angehörigen und Hinterbliebenen von Opfern nie gefragt, noch nicht einmal die Opfer so sie noch leben.

5. Ist die Gefahr, die von RAF-Häftlingen ausgeht für die Allgemeinheit um ein Vielfaches geringer als von nahezu jedem Triebtäter und von den meisten Schwerverbrechern, die meist nach kurzer Zeit wieder ihrem "Beruf" nachgehen können.

6. Solltest Du Dich vielleicht mit dem Thema etwas mehr befassen, bevor Du über solche Menschen urteilst.
Ich werde versuchen, hierzu "gemäßigt" zu antworten, will ja nicht gegen unsere "demokratischen Grundsätze" verstoßen.

zu 1. Das ist ja die Sauerei.

zu 2. Das, genau das, ist hinsichtlich der Opfer, egal wie lange die Straftat verjährt sein mag, eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Nenn mir bitte einen vernünftigen Grund, warum solche Menschen überhaupt nochmal entlassen werden müssen....

zu 3. Glaubst du diesen Blödsinn wirklich? G8 ist übrigens eine Organisation, welche zur Unterdrückung und Ausbeutung armer Länder beiträgt und zur Wahrung der Vorherrschaft der Großmächte, ums mal in einem Satz zu sagen.

zu 4. Das ist ja unter anderem ein großes Problem: In Deutschland wird der Täter (wegen Menschenrechten etc.) mehr geschützt als das Opfer, dabei wird ein Punkt fatalerweise oft übersehen: Der Täter nimmt oft dem Opfer (z.B. Vergewaltigung) die Würde - wer gegen den ersten Punkt des Grundgesetzes verstößt (Die Würde des Menschen ist unantastbar...) hat meiner Meinung nach kein Anrecht mehr auf Menschenrechte seinerseits.

zu 5. RAF-Mitglieder sind weniger eine Gefahr als andere Mörder? Naja, sehr gutgläubig, die Artikel der BILD - Zeitung scheint hier zu fruchten.
Stell mir das dann so vor: Herr Klar, welchen Beruf haben Sie ausgeübt vor Ihrem Strafantritt? -Terrorist- Ok, hiermit erhalten Sie den Antrag auf beruflichliche Förderung zur Wiedereingliederung in Ihren alten Beruf... (das war SPAß!!!)

zu 6. Ich denke, ich habe genügend Informationen gesammelt, um mir eine eigene Meinung bilden zu können.
Allerdings habe ich keinerlei Motivation, mir über die Begnadigung dieser "Person" Gedanken zu machen - Zeitverschwendung.
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