Zitat:
Zitat von Jaskula
@powerpaul
Ich habe den Eindruck, Du wirfst so ziemlich alles durcheinander.
1. Ich sage :
- es ist ungerecht, daß RAF-Häftlinge schlechter gestellt werden als andre Straftäter.
Deine Antwort : Das ist ja die Sauerei - um dann zu fordern, die dürften nie mehr raus. => Hä ?
2. Ich sage :
- die G8-Gegner werden wie damals die RAF viel zu hart angepackt
Deine Antwort : Glaubst du diesen Blödsinn wirklich - um mir dann zu erklären, die G8 unterstütze die Ausbeutung der armen Länder. => Hä ?
3.Ich sage :
- RAF-Mitglieder sind eine geringere Gefahr für die Allgemeinheit als die meisten anderen Straftäter
Deine Antwort : Naja, sehr gutgläubig, die Artikel der BILD - Zeitung scheint hier zu fruchten. - => Hä ? Hast Du eine Ahnung, welche Rolle BILD und Springer in der Geschichte der RAF spielen ?
4. Das einzig brauchbare an Deinem Beitrag ist für mich der Hinweis, daß bei uns Täterschutz stärker entwickelt ist als Opferschutz. Da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht. Die Schlüsse, die Du daraus ziehst, kann ich dann aber wieder nicht nachvollziehen.
5.Mir scheint einfach, Du solltest Deine Gedanken sortieren, bevor Du schreibst.
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Hallo Jaskula,
zunächst mal danke, daß du sachlich antwortest, das können andere hier scheinbar nicht.
Zu Punkt 1: Hier habe ich dich scheinbar mißverstanden (zu schnell gelesen)-ich dachte, du forderst eine bessere Behandlung der RAF - Mitglieder.
Zu Punkt 2: Hier bringst du etwas durcheinander, mein Einspruch beschränkte sich auf die G8-Formulierung deinerseits, nicht jedoch auf den ursprünglichen Punkt (bitte nochmal nachlesen).
Zu Punkt 3: Hier sind wir wohl unterschiedlicher Meinung. Ich finde nicht, daß RAF - Mitglieder eine geringere Gefahr für die Gesellschaft nach ihrer "Entlassung" sind, eher eine größere Bedrohung aufgrund der erworbenen Vorkenntnisse und der (oftmals) unveränderten Einstellung.
Und ja, ich weiß, welche Rolle die Bild damals "spielte" - aber die Berufung auf Pressefreiheit.....naja, lassen wir das, trauriges Kapitel der Bild.
Zu Punkt 4: Danke für die Zustimmung

Ob meine gezogenen Schlüsse jetzt die einzig richtigen sind, sei dahin gestellt. Allerdings stehen meines Erachtens die Zusammenhänge Täter-"Behandlung" - Opferschutz im Gegensatz zu besagtem Artikel 1 GGB. Provokant? Ich finde nicht. In diesem Zusammenhang kann ich empfehlen, den Beitrag des Herrn Gysi zu diesem Thema nachzulesen, in welchem er AUCH in seiner ehemaligen Funktion als Rechtsanwalt Stellung dazu nimmt. Es ist übrigens einer der wenigen Beiträge fern jeder Parteizugehörigkeit.
Zu 5: Ich drücke mich vielleicht nicht immer für jedermann verständlich, im Falle von stefan s. wahrscheinlich nicht nachvollziehbar, aus. Doch meine Gedanken sind stets sortiert, von A bis äh, Z