Zitat:
Zitat von powerpaul
Zu Punkt 2: Hier bringst du etwas durcheinander, mein Einspruch beschränkte sich auf die G8-Formulierung deinerseits, nicht jedoch auf den ursprünglichen Punkt (bitte nochmal nachlesen).
|
Das versteh ich leider immer noch nicht.
Ich hatte geschrieben:
- "
3. Handelt es sich hier nicht um gewöhnliche Mörder, sondern Menschen, die unter Umständen eher mit unserem Rechtstaat auszusöhnen sind, wenn man mal von der knallharten Linie abweichen würde, die ausschließlich gegen solche Menschen gefahren wurde und die man aktuell (G8 lässt grüßen) immer noch fährt." -
Ich nehme an, daß Du mich auch hier mißverstehst.