Zitat:
Zitat von Jaskula
Du hast gar nix begriffen, oder ?
1. Sind die Strafen, die gerade gegen RAF-Mitglieder ausgesprochen wurden heute gar nicht mehr zulässig (heute maximal 15 Jahre). Somit werden andere Mörder deutlich bessergestellt als die RAF-Mitglieder.
2. Werden sehr viele Straftäter aller Art, auch Mörder, mehr oder weniger lange vor Verbüßung Ihrer Strafe freigelassen.
3. Handelt es sich hier nicht um gewöhnliche Mörder, sondern Menschen, die unter Umständen eher mit unserem Rechtstaat auszusöhnen sind, wenn man mal von der knallharten Linie abweichen würde, die ausschließlich gegen solche Menschen gefahren wurde und die man aktuell (G8 lässt grüßen) immer noch fährt.
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5. Ist die Gefahr, die von RAF-Häftlingen ausgeht für die Allgemeinheit um ein Vielfaches geringer als von nahezu jedem Triebtäter und von den meisten Schwerverbrechern, die meist nach kurzer Zeit wieder ihrem "Beruf" nachgehen können.
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Zu 1:
Eine mehrfache Lebenslänglich ausgesprochene Strafe ist heute nicht mehr zulässig. Aus diesem Grunde wurde auch das Urteil gegen Klar abgeändert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Klar Bei besonder Schwere sind durchlaus längere Haftaufenthalte als 15 Jahre möglich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensl...reiheitsstrafe
Zu 2:
Bei der Berücksichtigung der Schwere des Vergehens, der Anzahl der Morder, des organisierten Verbrechens etc. finde ich es durchaus gerechtfertigt, daß hier eine längere Strafdauer als für den "durchschnittlichen" Mord ausgesprochen wird.
Zu 3:
Wir reden hier nicht über ein Justizopfer sondern einen Täter der bis heute sich weigert Informationen preiszugeben.
Zu 5:
Korrekt, ansonsten dürfte Christian Klar auch wegen der Schwere des Vergehens gar nicht entlassen werden.