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Alt 16.05.2007, 07:57
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stefan.s stefan.s ist offline
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AW: Freilassung der RAF-Terroristen

Zitat:
Zitat von Nacki Beitrag anzeigen
Vielleicht ganz einfach deswegen, weil jeder eine zweite Chance verdient haben könnte? Die Zeiten des Alten Testamentes sind vorbei, wir haben seit 2000 Jahren Neues Testament. Wenn auch oft bis immer alles andere als perfekt und in Reinform umgesetzt und unabhängig vom Grad des praktizierten Glaubens, spielt das hier im Okzident bezüglich bestehender Ethik und Moral eine große Rolle. Aus Saulus wurde Paulus.
Gerne wird in diesem Zusammenhang immer wieder über Sexualstraftäter diskutiert. Die sollten gefälligst auf immerdar weggesperrt werden. Sicher ist bei ihnen die Gefahr eines weiteren Gewaltverbrechens gegeben, aber kann man das auch bei anderen, bisher unauffälligen Zeitgenossen ausschließen? Oder sollte man lieber gleich alle wegschließen? Jeder könnte potentiell Gewaltverbrecher werden.

Eine kleine Frage an Leute, die sich damit auskennen. Ist Habgier als Anlaß eines Mordes eigentlich ein niederer Beweggrund?
Danke Nacki !

Die Geschichte mit neuem und altem Testament wollte ich auch schon schreiben, obwohl ich mit dem Verein eher wenig verbandelt bin.
Weite Teile der westlichen Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte fußen jedoch auf dem hier (und in der griechischen Tradition) grundgelegten Gedanken der prinzipiellen Versöhnbarkeit.
Der Mensch wird nun als Subjekt begriffen, und nicht mehr als reines Gattungswesen.
Daher kommt neben seinen Taten auch seine Person in den Blick (Im alten Griechenland hatte der einzelne einen ganz anderen Status).
Aus diesem Menschenbild wiederum ergibt sich die Rechtsauffassung, dass der Staat das Leben als solches zu schützen hat, eben weil es einen besonderen Wert hat.

Nun gibt es Menschen, die gegen ebendies verstoßen.
Hier hat der Staat sich Sanktionsmöglichkeiten geschaffen, die aber - zumindest hier und in den allermeisten westlichen Nationen - das Leben selbst ausklammern.
Dies hat im wesentlichen zwei Gründe:
1. die Unumkehrbarkeit (ein Hauptargument gegen die Todesstrafe).
2. der Status des Staates
Da der Staat nicht mehr - wie bsp. in Platos politeia oder im Absolutismus -selbst als Subjekt auftritt, sondern sich aus solchen konstituiert und sie vertritt, handelt und urteilt er als Gemeinwesen.
Begriffe wie Rache, Sühne usw. sind juristisch deshalb unbekannt.
(Was passiert, wenn solche Grundsätze im vorgeblichen Interesse Aller aufgegeben werde, hat gerade das 20.Jhd doch deutlich gezeigt.)



Menschenrechte:
Menschenrechte sind Rechte von Individuen gegenüber einem Staat. Im interpersonellen Kontext werden Menscherechte gar nicht berührt. Ein Mord - so schlimm sowas auch immer ist - ist per se keine Menschenrechtsverletzung.
Außerdem sind Menschenrechte unveräußerlich, da sie sozusagen vorstaatlich, allein aufgrund der Tatsache seines Menschseins dem einzelnen zugeschrieben werden.
Über den Staatus und die Verletzbarkeit von Menschenrechten läßt sich natürlich trefflich streiten, es gibt genug Staaten, denen die Menschenrechte piepegal sind.
Ein Staat kann sie aber nicht einerseits anerkennen und dann wieder entziehen.

Nun zur prinzipiellen Resozialisierungschance von Kapitalverbrechern:
Da der Staat mir sehr guten Gründen das "Auge-um-Auge"- Prinzip aufgegeben hat, muss er nun eine "Ersatzstrafe" finden, die der Tat möglichst angemessen ist.
Dies ist nun bei Mord schlechterdings unmöglich - und genau da liegt das Dilemma, das immer wieder für Kontroversen sorgt.
Hier werden beide Seiten immer Ungerechtigkeit für sich reklamieren, aber das ist der Preis dafür, dass der souveräne Staat sich nicht mit Kriminellen auf eine Stufe stellen darf.
(Man stelle sich doch das "Auge-um-Auge"-Prinzip , mal konkret vor...)

Eine prinzipielle Resozialisierungschance muss schon deshalb in einem demokratischen System verankert sein, weil es sich nicht als statischen Apparat versteht, d.h.
sich Lebensbedingungen, Moral- und Rechtsvorstellungen immer verändern.

zu Herrn Klar:
Dass hier keine Mißverständnisse aufkommen: Ich habe im Grunde keine Ahnung, was das für ein Kerl ist und noch viel weniger, ob Köhlers Entscheidung korrekt ist oder nicht.
Für mich scheint der Typ - mit Verlaub - nicht alle Tassen im Schrank zu haben, Angst hätte ich vor ihm allerdings nicht.

Das tangiert aber nicht meine Kritik gegenüber denjenigen, die den Terrorismus-Hype (Schäuble, Bild etc.) schüren und sich nutzbar machen /wollen.
Im Gegenteil: Während man bei der ersten RAF-Generation m.E. noch - zumindest im Ansatz - von politischer Motivation sprechen kann und somit einen Sonderstatus diskutieren könnte, sind die Nachfolgegenerationen in meinen Augen "gewöhnliche" Kriminelle.
So hat es ja auch der Bundesgerichtshof von Anfang an gesehen, als er Baader, Meinhof und Co. als Mörder verurteilte. Aus gutem Grund und mit ganz viel Eigeninteresse...
Warum Teile des Staates und des Boulevards heute nun Klar und Konsorten diesen Sonderstatus unter der Hand wieder zuschustern, ist klar.
Aber widerlich.
Dass noch nicht mal bekannt ist, ob Klar tatsächlich geschossen hat, sagt ein Übriges.

@all
Der Passus "normale Irre" ist nicht umsonst in Gänselatschen. Er sollte eine weitverbreitete Auffassung gegenüber Gewaltverbrechern illustrieren. Ich sehe das gerade nicht so, und schon gar nicht pauschal.

@Nacki:
Habgier? logisch, klassisches Mordmerkmal.

@cloud:
Da ist schon was dran, keine Frage

Geändert von stefan.s (16.05.2007 um 08:25 Uhr)
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