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Alt 16.05.2007, 11:46
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AW: Freilassung der RAF-Terroristen

Zitat:
Zitat von Jaskula Beitrag anzeigen
Stellt sich die Frage, soll Dein "Für immer Wegsperren" nur für Mord gelten, oder auch für andere Straftatbestände ? Wenn es für andere Straftaten nicht gilt, warum sollten diese Täter noch eine Chance erhalten ? Vor allem nach dem 98. Einbruch oder der 104. Körperverletzung ?
Wo ziehst Du die Grenze ?

Was ist bei Fehlurteilen ? Gerade wegen dieser Möglichkeit gibt es keine Todesstrafe, denn es gibt Fehlurteile und bei Unumkehrbaren Strafen ist das dann tragisch.

In Bezug auf politisch motivierte Taten kommt aber noch eine Frage hinzu: Was ist, wenn die Tat an sich richtig oder notwendig war, aber die rechtslage falsch ?
Ich stelle jetzt mal die Behauptung auf, daß nicht alle Urteile im Dritten Reich, in der DDR oder in irgendwelchen Diktaturen gerecht waren. Was wäre, wenn unser momentanes Rechtssystem im Nachhinein ähnlich schlecht abschneiden würde und nach Erlangung der Macht durch Andersdenkende sich die Werte unserer Gesellschaft ändern würden ?
Deine Einwürfe sind sicherlich berechtigt. Grundsätzlich ist wirklich LEBENSLÄNGLICH nach MEINEM Gerechtigkeitssinn für Mord, egal aus welchen Motiven heraus, gerechtfertigt.

Ob andere Straftäter berechtigt sind "zur zweiten Chance", wie es hier gefordert wurde, lasse ich mal in Relation zur jeweiligen Straftat offen.
Natürlich kann nicht für jede Straftat das Urteil "für immer wegsperren" lauten.
Für besonders schwerwiegende Tatbestände wie z.B. Kindesmissbrauch,Vergewaltigung, schwere Fälle von Menschenhandel etc. allerdings finde ich dieses Strafmaß nicht überzogen.

Insofern wäre es bei Unterscheidung der Schwere der Tat auch möglich, in den Urteilsprüchen zu differenzieren. Etwas provokante These: 1. Einbruch: zwei Jahre, 2. Einbruch: 4 Jahre etc.

Fehlurteile ist immer das "Totschlagargument" der Befürworter der Resozialisierung. De facto liegt die Quote von Fehlurteilen im heutigen Deutschland in Bereichen von unter 0,2%.
Sofern Urteile nicht unumkehrbar sind (Stichwort: Revision), ist das kein stichhaltiges Argument, bei unanfechtbaren Urteilen widerrum tragisch.
Allerdings: 0% Fehlerquote ist nicht nur in diesem Bereich utopisch.

Thema Rechtsystem und Taten ist sehr komplex, zu komplex um es hier ausführlich zu diskutieren. Sicher hast du Recht, daß z.B. in der DDR oder auch im dritten Reich die Gerechtigkeit und das Rechtsystem geradezu mit Füßen getreten wurde, je nach Laune bzw. Gesinnung in die jeweilige "Richtung".
Allerdings kann ich doch keine Gedanken über ungelegte Eier (event. Rechtsystem der Zukunft) anfertigen, letztlich ist der Status Quo maßgebend.
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