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Zitat von Elektrotechniker
Soweit ich weiß, zählt die gesamte Saison.
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Dies ist falsch.
In der
Wettspielordnung ist eindeutig geregelt, daß nur die vorherige Halbrunde zur Berechnung der Spielstärke herangezogen wird (Anhang B, Absatz 2):
Zitat:
Gewertet werden folgende Ergebnisse:
zur Rückrunde: als Basis dienen die Vorrundenergebnisse
zur Vorrunde: als Basis dienen die Ergebnisse der letzte Halbrunde, (Bei Grenz- und Härtefällen können zur besseren Einstufung auch die Spieljahre vorher berücksichtigt werden (max. 2 Jahre)).
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In dieser WO sind auch die Sperrvermerke geregelt (WO-D, Absatz 22 und 22.4):
Zitat:
Die Aufstellung der Mannschaften hat entsprechend der Spielstärkenreihenfolge jeweils zu Beginn der Vor- und Rückrunde so zu erfolgen, dass eine Rangfolge vom ersten Spieler der ersten Mannschaft bis zum letzten Spieler der untersten Mannschaft entsteht.
...
Eindeutig spielstärkere Spieler können in einer unteren Mannschaft genehmigt werden. Sie sind vom Verein in der Mannschaftsaufstellung mit dem Sperrvermerk „S“ eindeutig zu kennzeichnen und dürfen auch nicht ersatzweise in oberen Mannschaften mitwirken.
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Dies bedeutet für mich, daß mindestens die komplette 2. Mannschaft gesperrt werden
muß (dies muß der Verein tun, wie der folgende Auszug aus der WO zeigt), will man SK Eberwein in der Badenliga als Stammspieler einsetzen.
Zitat:
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22.5.2 Mannschaftsaufstellungen, die nicht der WO/AB – D 22 und D 22.3 entsprechen, sind von der zuständigen Stelle umzustellen.
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d.h. der Spielleiter ist verpflichtet, Umstellungen bei Spielern ohne Sperrvermerk vorzunehmen.
@Saarländer: wo steht geschrieben, daß Jugendliche nach Ermessen des Klassenleiters auch unabhängig von gespielten Bilanzen eingesetzt werden können?
WO-D, Absatz 25 sagt hierzu folgendes:
Zitat:
Einreihen von Neuzugängen
Neu für den Verein spielberechtigt werdende Spieler müssen nach der Spielstärke eingereiht werden. Diese Einstufung ist durch die zuständige Stelle zu genehmigen. Die aus dieser Mannschaft ausscheidenden Spieler können in die nächsttiefere Mannschaft eingereiht werden. Die Gesamtreihenfolge der Aufstellung darf dabei nicht geändert werden.
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Und noch als Info für die Mannschaften, die mit den Aufstellungen einer anderen Mannschaft nicht einverstanden sind:
WO-D, Absatz 22.5.1
Zitat:
22.5.1 Proteste gegen die genehmigten Mannschaftsaufstellungen sind möglich innerhalb von 14 Tagen (Poststempel) nach dem im Rahmenterminplan des BTTV genannten Termin für den Versand der Aufstellungen und sind an folgende Stellen zu richten:
- für alle Spielklassen unterhalb der Bezirksliga an den Regionssportbeauftragten
- für die Bezirksligen an den Fachwart für Mannschaftssport
- für alle Spielklassen oberhalb der Bezirksligen an den Vizepräsidenten für Sport
Gegen deren Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel. Dies gilt auch für Entscheidungen während der Spielrunde, sofern ein Protest vor Beginn der Vor- bzw. Rückrunde nicht möglich war.
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