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Zitat von mithardemb
Wo du recht hast, hast du recht. Streng genommen gibt es gar kein Material, das nicht elastisch verformbar ist. Ich nehme mal an man will bewußt keine Federhärten festlegen. 
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Und die Regel 4.2 ist doch die Ausnahme von 4.5
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4.2 Mindestens 85 % des Blattes, gemessen an sei¬ner Dicke, müssen aus natürlichem Holz bestehen. Eine Klebstoffschicht innerhalb des Schlägerblattes darf durch Fasermaterial wie Karbonfiber, Glasfi¬ber oder komprimiertes Papier verstärkt sein. Sie darf jedoch nicht mehr als 7,5 % der Gesamtdicke oder mehr als 0,35 mm ausmachen – je nachdem, was geringer ist.
4.5 Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Belag-oder Klebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein.
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Denn es ist doch klar, dass ein Wechsel von Kleber und Faser kein durchlaufendes Material ist. Auch das Holz an sich ist kein durchlaufendes Material, da die Fasern ja immer wechseln. Doch in der neuen Regel muss ja nicht jede Schicht des Blattes durchlaufend sein. Es können also auch Schlägerblätter mit Wabenstruktur gespielt werden. Doch man kann nur kontrolieren, dass sich in den Waben keine Gummi oder Schwamm ähnlichen Materialien befinden, wenn man den Schläger zerstört.
Folglich müssten auch die Blätter ähnlich wie die Beläge wieder jeweils extra zugelassen werden. Doch dann sind natürlich wieder Gebühren fällig und die derzeitigen Hölzer dürften nicht mehr gespielt werden.
Da es in einer großen Spannweite möglich ist Kunststoffe mit unterschiedliche Härtegraden und Elastizitätsgraden herzustellen, ist dann doch eine Maßzahl notwendig, die dann angibt, dass dieses Material eben nicht vergleichbar mit Gummi oder Schwamm ist.