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Alt 26.05.2007, 08:13
w_W_ w_W_ ist gerade online
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AW: Darf man Beläge falschrum kleben?

Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
Ich schon. Hierzu der Originaltext der Regel B 2.1.3 (= 3.2.1.3):
"The covering material on a side of the blade used for striking the ball shall be of a brand and type currently authorised by the ITTF..." . Hierbei ist "type" genau der Begriff, unter dem auf der Belagliste die Möglichkeiten "In" und "Out" auftauchen.

Die Nutzung eines NI-Belages als NA oder umgekehrt ist somit verboten.

In der deutschen Übersetzung von B 2.1.3 steht nur "Beläge, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen". Daher ist es nicht so leicht zu finden - der Originaltext ist da genauer.
Danke, Du hast es noch genauer gemacht.....
ich wollte gerade den Link zu der Belagliste hier hin stellen.
In der Liste stehen die Bläge gemäß Ihrer Zulassung.

Da steht eben auch ----> in <---- oder eben ----> out <----- und damit
ist auch klar, wie herum die Beläge eingesetzt werden sollen und dürfen...
eben nur gemäß der Zulassung.

Es gab mal Sriver L und Sriver S in einem Belag.
der hatte zwei Schriftfelder und konnte eben auch
um 90° versetzt aufgeklebt werden.


Für diese Idee den Belag falsch herum aufzukleben müßte es ja eine
neue Belagsparte geben.... in/out oder so. Aber wer will das schon.
(Oder einfacher: Die Beläge müßten bei <in> und bei <out> gelistet sein.)

Und ein wenig gestichelt:
Wer weiß, wie lange es noch Noppenbeläge gibt
bei den Regelmöglichkeiten unserer Vertreter....
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vG,
. . . wW

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