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AW: Aufschlag senkrecht?
Es ist schon richtig, dass es sich um eine Tatsachenentscheidung des SR handelt. Als OSR würde ich den SR aber zunächst nach dem Regelwortlaut und seiner Interpretation der Regel fragen. Und da gibt es dann Grenzen. 45° oder auch 30° sind nun mal nicht nahezu senkrecht. Das Wort "nahezu" wurde sicher eingeführt, weil "absolut" nicht machbar ist. Würde der SR z.B. antworten, "wieso, der wurde doch mit 30° hochgeworfen und ist deshalb nahezu senkrecht" wäre das eine falsche Regelentscheidung.
Das Argument, der SR könne gar nicht sehen wie weit seitlich geworfen wird zieht m.E. nicht. Ein guter SR schaut auf die Indikatoren. Wenn ich dem Ball hinterherschaue kann ich es nicht beurteilen, da gebe ich Dir recht. Da werde ich höchstens noch durch die Beleuchtung geblendet. Schaue ich aber, wo der Ball die Hand verlässt (meist an der Mittellinie) und wo der Spieler den Ball mit dem Schläger trifft (oft an der Seitenlinie), dann habe ich mal einen guten Anhaltspunkt. Selbstverständlich spielt jetzt noch zusätzlich eine Rolle, wie hoch der Ball geworfen wurde. Bei nur ca. 50 cm hoch geworfenen Bällen (das dürfte oft bei seitlich gebückter Haltung Kopfhöhe entsprechen) wäre der Aufschlag jedenfalls m.E. bei 76 cm seitlichem Flug von Mittel- zur Seitenlinie eindeutig falsch, weil er dann während der Steigung von 50 cm immerhin ca. 38 cm zur Seite zurückgelegt hätte (unterstellt, er wird auf gleicher Höhe geschlagen, wie er die Hand verlassen hat).
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