Zitat:
Zitat von Fastest115
Das wäre also wenn ich das nach deiner Formel rechne ab weichung von 16 grad beim abwurf?. Also statt 90 grad dann 76?!
Und nun die Frage: Abwelchem Winkel ist es dann annähernd. 85 80 75? Wo soll die Grenze sein
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Mich wundert, dass die Frage jetzt erst aufkommt. Sicher kann man vom Schiedsrichter nicht erwarten, dass dieser die Winkelfunktionen auswendig kann, doch kann man den Winkel ja wie im Straßenverkehr (diese Betrachtungsweise gefällt Dir ja so gut) in Steigungsprozenten angeben.
Auch dies braucht man nicht berechnen, sondern es reicht sich eine Vorstellung von der Form der Grenzparabel einzuprägen. Innerhalb dieser liegt alles im grünen Bereich, außerhalb ist es ein regelwidriger Aufschlag.
Bei der Schiedrichterausbildung sollte dazu doch was gesagt worden sein.
Nun glaube ich, dass Pepino Schiedsrichter ist und dieser hat mir zugestimmt, dass die Aufschläge z.T. regelwidrig waren.
Also nochmal die Frage an alle Regelkundigen: Welcher Winkel oder welche Steigung wird noch als nahezu senkrecht toleriert?