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AW: Frischkelbeverbot ist da!!!
Zitat:
Zitat von klugscheisser
Nicht nur das. Wo ist die (sportliche) Rechtsgrundlage, die zum Testen eines fremden Schlägers berechtigt?
Das Verbot, zu kleben (vereinfacht) wird auch erst rechtskräftig, wenn es an der richtigen Stelle veröffentlich ist, Das ist weder TT-News noch die Homepage des DTTB. Selbst daraus liesse sich keine Pflicht ableiten, dem Gegner den Schläger zum Testen zu überlassen. Erst müssen die Rechtsgrundlagen eindeutig sein, dann kann gehandelt werden.
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Hallo Klugscheisser ..... bisher wurden wir beide nicht erhört oder überlesen
Siehe Beitrag 13 ;-)
Linkversuch: http://www.tt-news.de/forum/showpost...3&postcount=13
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vG,
. . . wW
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