Thema: Klebeverbot
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Alt 28.05.2007, 16:34
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AW: Klebeverbot

Zitat:
Zitat von No_Name_Surfer Beitrag anzeigen
d.h. doch das ich mein schläger dir gar nicht für einen test geben muss hogar .
Ich habe mal alle Regeln rausgesucht, die dafür in Frage kommen.
Zitat:
Regeln_B

2.4.1 Zur Befestigung der Beläge auf dem Schlägerblatt dürfen nur selbstklebende Folien (PSA) oder solche Kleber verwendet werden, die keine verbotenen Lösungsmittel enthalten.
2.4.1.1 Kleber, die flüchtige organische Lösungsmittel enthalten, dürfen ab 1. September 2008 nicht verwendet werden.
2.4.2 Bei Welt-und Olympischen Titelwettbewerben sowie bei größeren Pro-Tour-Turnieren werden Schläger auf verbotene Lösungsmittel getestet. Ein Spieler, bei dem festgestellt wird, dass sein Schläger ein solches Lösungsmittel enthält, kann von dieser Veranstaltung disqualifiziert und seinem Heimatverband gemeldet werden.
2.4.3 Die Schlägerbeläge müssen in einem ordentlich belüfteten Raum bzw. einer entsprechenden Zone auf dem Schläger befestigt werden. Davon abgesehen, ist die Verwendung von Flüssigklebern nirgendwo sonst in der Austragungsstätte gestattet.

3.2.3 Der Schiedsrichter ist verantwortlich dafür,

3.2.3.1 Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen und den Oberschiedsrichter über etwaige Mängel zu informieren;

3.3 Proteste
3.3.3 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistenten in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann beim Oberschiedsrichter Protest eingelegt werden. Die Entscheidung des Oberschiedsrichters ist endgültig.

3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für:
3.1.2.10 die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen;
3.1.2.12 das Ergreifen von Disziplinarmaßnahmen bei Fehlverhalten oder anderen Verstößen gegen Bestimmungen.

3.3.6 Eine Auslegungsfrage zu einer Regel oder Bestimmung, die sich aus der Entscheidung eines Oberschiedsrichters, oder eine Frage zur Turnier oder Spielabwicklung, die sich aus der Entscheidung einer Turnierleitung ergibt, kann von dem protestberechtigten Spieler oder Kapitän über seinen zuständigen Nationalverband dem Regelkomitee der ITTF vorgelegt werden.
3.3.7 Das Regelkomitee trifft dann eine Entscheidung als Richtlinie für künftige Fälle. Diese Entscheidung kann auch zum Gegenstand eines Protestes gemacht werden, den ein Nationalverband beim BOD oder bei einer Generalversammlung einlegt. In keinem Fall wird dadurch jedoch die Endgültigkeit der Entscheidung des verantwortlichen Oberschiedsrichters oder der Turnierleitung für den vergangenen Fall berührt.

WO (Bremen)

C 3 Schiedsgericht
Bei jeder offiziellen Veranstaltung in Turnierform ist ein Schiedsgericht einzusetzen, bei dessen Zusammenstellung auf größtmögliche Neutralität zu achten ist. Es entscheidet in allen Fragen in Bezug auf die Satzung des DTTB sowie dessen WO- und Durchführungsbestimmungen als letzte Instanz.

D 1.4.6 Oberschiedsrichter (OSR) Der Ausschuss für Schiedsrichter kann für Meisterschaftsspiele auf Antrag des Sportausschusses, des Staffelleiters oder eines der beteiligten Vereine einen geprüften Schiedsrichter als Oberschiedsrichter einsetzen, der dann auch für die Führung des Spielberichtsformulars zuständig ist. Die Kosten für den OSR-Einsatz trägt der Antragsteller. Für ihren Zuständigkeitsbereich können die Kreise entsprechend verfahren. Ist kein OSR eingesetzt und kann keine Einigung erzielt werden, so entscheidet bei strittigen Regelfragen grundsätzlich der Mannschaftsführer der Gastmannschaft. Dieser ist jedoch gehalten, anwesende geprüfte Schiedsrichter bzw. Kreis-/Verbandsfunktionäre vor einer Entscheidung zu Rate zu ziehen.
2.4.1.1 wird wohl geändert in
2.4.1.1Kleber, die flüchtige organische Lösungsmittel enthalten, dürfen nicht verwendet werden.
2.4.2 wird wohl geändert in
2.4.2 Bei Welt-und Olympischen Titelwettbewerben sowie bei größeren Pro-Tour-Turnieren werden bei den Jugendlichen die Schläger auf verbotene Lösungsmittel getestet. Bei den Erwachsenen wird erst ab 1. September 2008getestet. Ein Spieler, bei dem festgestellt wird, dass sein Schläger ein solches Lösungsmittel enthält, kann von dieser Veranstaltung disqualifiziert und seinem Heimatverband gemeldet werden.

Oder etwas ähnliches. Alles andere bleibt vermutlich wie es ist.

Nehmen wir mal an, es käme im Erwachsenenbereich zum Spiel.
Der Schiedsrichter oder der Gegner gehen davon aus, dass ein nicht zugelassener Kleber verwendet wurde.
Sie wenden sich an den Oberschiedsrichter diese könnte wenn der fragliche Spieler es zuläßt den Schläger testen, oder der Spieler läßt es nicht zu, ist auch gut.
Dann wird der OSR eine Entscheidung treffen, die nicht zu ändern ist, außer es gibt so etwas wie ein Schiedsgericht. Aber dann fällen halt die ein Entscheidung. Da ist es dann wie vor Gericht, man kann nie sagen, was raus kommt. An der Entscheidung ist nicht zu rütteln.

Wenn der OSR den Kleber als nicht zulässig einstuft, kann der Spieler zwar nicht spielen, er kann aber über seinen nationalen Verband eine Entscheidung des Regelkomitees der ITTF beantragen.

Wenn der OSR den Kleber als zulässig einstuft, kann der Gegner die Entscheidung beantragen.

Wenn es keinen OSR gibt, ist in Bremen der Mannschaftsführer der Gastmannschaft zuständig.

Ich persönlich würde wenn der Spieler sich weigert eher geneigt sein anzunehmen, dass er sich nicht an die Regeln gehalten hat, wenn es Indizien dazu gibt. Doch andere können es anders sehen.

Wie der OSR entscheidet, ist also vollkommen offen.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam)
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