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AW: Belag zu klein ?
@TT-Badersleben:
Stimmt so nicht! Es gibt keine Regel, die besagt, dass überstehende Beläge erlaubt sind. Genausowenig sind auch zu kleine Beläge erlaubt. Der Belag muss das Schlägerblatt komplett bedecken, darf aber auch nicht überstehen. Die viel zitierten 2mm sind eine Toleranz, die den SR's von der ITTF empfohlen wurde, aber nicht zwangsläufig Beachtung finden muss.
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...weil ich's kann.
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