Fassen wir mal ein bisschen zusammen:
I. Holz anmalen auf einer Schlägerseite mit der man nicht schlägt - ja.
Zitat:
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Aber du kannst das holz anmalen, es steh nirgendwo, dass das verboten ist
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Das für sich genommen stimmt. Penholderspieler, die nur eine Seite des Schlägers zum Schlagen benutzen, machen das oft so, anstatt einen zweiten Belag aufzukleben. Grundlage dafür ist die Regel A 4.3.:
"Eine zum Schlagen des Balls benutzte Seite des Blattes muss entweder mit gewöhnlichem Noppengummi (...) oder mit Sandwich-Gummi (...) bedeckt sein." . Eine nicht zum Schlagen benutzte Seite also nicht.
II. Holz anmalen bei zu kleinem Belag auf einer Schlägerseite mit der man schlägt - nein, genügt nicht.
Zitat:
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Genausowenig sind auch zu kleine Beläge erlaubt. Der Belag muss das Schlägerblatt komplett bedecken, darf aber auch nicht überstehen.
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Genauso ist es - für eine
zum Schlagen des Balles benutzte Seite. Das ist nahezu der Wortlaut der Regel (A 4.4).
III. 1cm Toleranz - nein.
Zitat:
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Hängt aber auch mit angemaltem Holz von OSR ab. Egal ob angemalt oder nicht, wenn der den 1 cm beanstandet, kann man nichts dagegen machen und muss den Schläger wechseln.
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Auf diese Beanstandung kannst Du wetten: 1 cm ist weit außerhalb jeder vernünftigen Toleranzgrenze.