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Alt 30.05.2007, 16:53
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Torsten von Bayern Torsten von Bayern ist offline
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AW: Belag zu klein ?

Fassen wir mal ein bisschen zusammen:

I. Holz anmalen auf einer Schlägerseite mit der man nicht schlägt - ja.
Zitat:
Aber du kannst das holz anmalen, es steh nirgendwo, dass das verboten ist
Das für sich genommen stimmt. Penholderspieler, die nur eine Seite des Schlägers zum Schlagen benutzen, machen das oft so, anstatt einen zweiten Belag aufzukleben. Grundlage dafür ist die Regel A 4.3.:
"Eine zum Schlagen des Balls benutzte Seite des Blattes muss entweder mit gewöhnlichem Noppengummi (...) oder mit Sandwich-Gummi (...) bedeckt sein." . Eine nicht zum Schlagen benutzte Seite also nicht.

II. Holz anmalen bei zu kleinem Belag auf einer Schlägerseite mit der man schlägt - nein, genügt nicht.
Zitat:
Genausowenig sind auch zu kleine Beläge erlaubt. Der Belag muss das Schlägerblatt komplett bedecken, darf aber auch nicht überstehen.
Genauso ist es - für eine zum Schlagen des Balles benutzte Seite. Das ist nahezu der Wortlaut der Regel (A 4.4).

III. 1cm Toleranz - nein.
Zitat:
Hängt aber auch mit angemaltem Holz von OSR ab. Egal ob angemalt oder nicht, wenn der den 1 cm beanstandet, kann man nichts dagegen machen und muss den Schläger wechseln.
Auf diese Beanstandung kannst Du wetten: 1 cm ist weit außerhalb jeder vernünftigen Toleranzgrenze.
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