Zitat:
Original geschrieben von Sascha Eichmann
§ 26 StGB: Anstiftung.
Sinngemäß: Wer einen anderen zu einer rechtswidrigen Tat anstiftet, wird gleich als Täter bestraft.
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gut gelernt, dann hat das ja auch was Gutes...
Naja, angestiftet haste mich ja nicht, nur auf die Idee gebracht... Schade eigentlich...
Grats zum 900er übrigens!!!!!!!!!!!!!!!!!!