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ihr seht das falsch. natürlich hat der südd. ttv recht. die regelung wurde immerhin "demokratisch" beschlossen. wen interessiert es da schon, ob sie gegen geltendes recht verstößt. außerdem kann sich der verband auf den uralten leitspruch:" der verband, der verband, der hat immer recht...." beziehen. was haben die vereine dem schon entgegen zu setzen.
letzte woche wurde vor dem lg münchen I auf den widerspruch des südd. ttv hin in der sache eines bayr. vereines verhandelt. da mußte der verband leider erkennen, daß das gericht seine meinung nicht teilt und kündigte daraufhin noch im gerichtssaal an, daß er gegen die entscheidung (mit unser aller geld) in die nächste instanz gegen wird. aber das macht ja nichts, da die herren verbandsfuktionäre die kosten ja nicht aus der eigenen, persönlichen geldbörse bestreiten müssen.
vom dttb war in sachen wehr und eilenburg immerhin zu erfahren, daß er keine rechtsgrundlage für den aufstieg dieser vereine sehe, wobei sich herr vatheuer bei der begründung (in sachen eilenburg) noch etwas mehr mühe gab, als herr weikert (in sachen wehr). für den aufstieg des tabellenfünften (tegerheim) bzw. des tabellensechsten (kleinwallstadt) sehen diese herren offensichtlich eine grundlage in der blo.
die strafen gegen die vereien wurden natürlich trotz neuerlicher ev nicht züruckgenommen. warum auch? so ein gerichtsbeschluß oder urteil ist ja nicht ganz so wichtig. anerkannt werden nur die, die dem verband recht geben. und die angedrohten ordnungsmittel müssen die verbandsfunktionäre ja auch nicht persönlich zahlen. schlecht ist es nur, falls es zu verhängung von ordnungshaft kommen sollte. aber ein deutsches gericht wird doch keinen verbandspräsidenten - immerhin oberster hüter des südd. ttv - ins gefängnis stecken. nein - so schlimm wird es doch wegen der einsatzberechtigung von spielern aus eu-assoziierten staaten nicht kommen.
und deshalb sage ich: "weiter so,koste es was es wolle".
einen schönen gruß in die nacht aus leipzig bei eilenburg
mdm
ps: mach kaputt, was dich kaputt macht!!!
Geändert von mdm (30.06.2002 um 15:33 Uhr)
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