Zitat:
Zitat von Hdd
Ein Verzicht auf den Aufstieg ist möglich, wenn der freiwerdende Platz durch einen Verein, der die Berechtigung zum nachträglichen Aufstieg besitzt, wahrgenommen werden kann.
Ich weiß nicht, ob es Fristen hierfür gibt, aber Anwärter auf einen Platz in der Landesliga gibt es noch genug.
Andererseits scheint nach jüngsten Meldungen Bergneustadt ohnehin mit beiden Mannschaften in der Landesliga antreten zu wollen.
Gruß Hdd
|
Im Bezirk Mittelrhein gibt es eine Frist (im Rundschreiben zur Relegation): 25.05. Diese ist ausdrücklich aber nur für Verzicht auf den Aufstieg in die Bezirksliga und Bezirksklasse genannt. Die komplette Regelung habe ich nicht gefunden.
Für den Verzicht auf den Aufstieg an der Grenze Landesliga/Bezirksliga konnte ich nichts finden.