
06.06.2007, 09:54
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Foren-Urgestein - Master of discussion ***
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AW: BOL West - Gruppe Süd
Zitat:
Zitat von c.e.
also, wenn das pdf noch aktuell ist, lese ich die wettspielordnung folgendermaßen:
würde eisenbach gemäß 7.17.4.1 in die bzol nord zurückgezogen, wird in der verbandsliga ein platz frei, der gemäß 7.1.8.6 mit dem relegationsgewinner des vorsorglichen aufstiegsspiels aufgefüllt wird.
dann kommt womöglich aber noch 7.17.4.2 ins spiel, wo festgestellt wird, dass bei rückzug, der klassenleiter einer aufnehmenden klasse das recht (nicht die pflicht) hat, vermehrten aufstieg einzuleiten, um die sollstärke zu gewährleisten.
sollstärken können jedoch vorübergehend überschritten werden (7.1.8.4), was dann am jahresende durch erhöhung der absteigerzahl ausgeglichen wird.
geht eisenbach also in die bzol, müsste der freie platz zunächst mit erbenheim als relegationsgewinner aufgefüllt werden. zusätzlich (wohl nicht stattdessen) könnte der klassenleiter der bzol den aufstieg von staffel einleiten, wenn er die stärke der bzol (andernfalls dann 14 teams) abbauen will und die verbandsliga zum ausgleich dann eine weitere mannschaft aufnimmt (wären dann 13 in bzol und 11 in verbandsliga).
habe leider keine ahnung, wie das praktisch umgesetzt wird. bloß die wettspielordnung tät ich mal unverbindlich so interpretieren. bitte mich zu korrigieren, wenn ich was übersehen oder falsch gelesen habe.
ich kann in der wettspielordnung dabei keine möglichkeit lesen, wie staffel im fall eines eisenbacher rückzuges ANSTATT erbenheim in die verbandsliga aufrücken sollte.
noch kniffliger könnte es indes werden, wenn eisenbach in die bzliga zurück zieht.
oder vielleicht ziehen sie ja überhaupt nicht zurück und spielen verbandsliga?
mit grüßen,
ce
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bewegst du dich in der richtigen wso-version oder bist du in der 2005er?
ich glaube, den punkt 7.17.4... gibt es gar nicht mehr
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