Zitat:
Zitat von c.e.
also, wenn das pdf noch aktuell ist, lese ich die wettspielordnung folgendermaßen:
würde eisenbach gemäß 7.17.4.1 in die bzol nord zurückgezogen, wird in der verbandsliga ein platz frei, der gemäß 7.1.8.6 mit dem relegationsgewinner des vorsorglichen aufstiegsspiels aufgefüllt wird.
dann kommt womöglich aber noch 7.17.4.2 ins spiel, wo festgestellt wird, dass bei rückzug, der klassenleiter einer aufnehmenden klasse das recht (nicht die pflicht) hat, vermehrten aufstieg einzuleiten, um die sollstärke zu gewährleisten.
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In der Version von 2006 finde ich diese Ziffern nicht
edit: sunfire, Du bist ja wie ein Blitz