Zitat:
Zitat von mithardemb
Also wenn er kein normaler Angestellter ist, dann müßte das Probleme geben.
Ein Freiberufler der in diesem Fall per Definition seine Leistung nur gegenüber einem Auftraggeber erfüllten kann wird wohl kaum durchgehen.
Das Auto zur freihen Verfügung wird als geldwerter Vorteil steuerlich eingestuft. Man spart sich allerdings in diesem Falle die Sozialabgaben.
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Mit den Freiberufler hast du recht. Dann wird er offiziell als Trainer sein geld bekommen und auch noch in 2 Vereinen der Umgebung gelegentlich Training geben usw.
Und wenn es nen Tscheche oä ist dann wird es noch anders weil er dann evtl seine Einkünfte im Ausland versteuert.
Möglichkeiten gibt es jede Menge. Sollte ja nur mal erwähnt sein das es nicht nur die Möglichkeit einer festen Anstellung mit Steuerkarte usw gibt