Da ja offensichtlich auch einige Funktionäre mitlesen: Ich hätte da mal ne Frage zur Wettspielordnung:
Im Moment ist es ja so, dass die zwei besten Spieler der Vorjahresgesamtrangliste für das VRL-Turnier freigestellt sind. 3 bis 6 sind für die VRL-Quali freigestellt und 7 bis 16 für die Bezirksranglisten.
D.h., dass ohne Zuwanderung aus anderen Verbänden oder von so faulen Subjekten wie Niko (

), sich 14 von 24 Teilnehmern der VRL-Quali für die Rangliste qualifizieren. Diese wird nämlich mit 16 Teilnehmern gespielt.
Lese ich mir jetzt die WO durch, so finde ich folgendes:
"4.4 Verbands-Ranglisten-Turnier (VRLT)
4.4.1 Damen und Herren
Gespielt wird grundsätzlich mit je 16 Teilnehmern. Teilnahmeberechtigt sind die unter I 4.3.1.1b) genannten Spieler und je sechs Qualifikanten des vorhergehenden VRLQ-Turniers. Sollten aufgrund gleicher Punktzahlen mehr als sechs Spieler auf den ersten sechs Plätzen der letzten Jahresrangliste stehen oder sich diese Zahl durch eingestufte Neuzugänge erhöht haben, verringert sich die Anzahl der Qualifikanten des vorhergehenden VRLQ-Turniers entsprechend."
Ich kapiere das mit den "sechs Qualifikanten" nicht. Müsste doch "14" heissen. Und verringern kann sich die Zahl doch auch nur, wenn es auf den ersten zwei Plätzen mehr als zwei punktgleiche Spieler gibt?
Ich glaube jetzt blick' ich's grad: Der Passus stammt noch aus der Zeit als man die Rangliste mit 12 Mann spielte und jeweils die ersten 6 des Vorjahrs freigestellt waren.
Wäre nett, wenn einer der hier mitlesenden Funktionäre die Korrektur der WO veranlassen würde.
P.S. Nikos Antrag wurde abgelehnt. Dirk Kellers auch. Rainer Theiss wurde auf Antrag bis zur Bez.rangliste freigestellt. Glückwunsch Rainer.
