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AW: Klebeverbot
Mich wundert die in den Formulierungen der ITTF und des DTTB oft verwendete Bezeichung : ...dürfen weiter verwendet werden "ABER AUF EIGENE GEFAHR".
Na auf wessen denn sonst? Das war doch auch nie anders ... wenn ich umkipp, weil ich das Zeug zu Hause inhalier oder als Brotaufstrich verwende, dann hat doch bisher auch nicht DTTB oder ITTF dafür einstehen müssen ...
Daran ändert sich doch durch das Verbot oder durch eine solche Regelung nichts.
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