Zitat:
Zitat von Rudi Endres
Es geht um die Haftung. Du kannst den Verbänden im Haftungsfall keine Teilschuld hinschieben.
Beispiel:
Du klebst und ein anderer Spieler erleidet, wie in Japan geschehen, schwere Krankheitssymptome. Dann haftest Du zu hundert Prozent. Denn die Verbände haben die Verwendung org. Lösungsmittel verboten. Bei sachgemäßer Anwendung der mindergiftigen Kleber mag die Gefahr gering sein (im Freien kleben). Benutzt man die hoch toxischen Kleber, was leider immer noch vorkommt, sieht die Sache anders aus.
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Ich glaube allerdings kaum, dass der DTTB mit dieser laschen Handhabung des Verbots wirklich im Fall der Fälle argumentieren könnte.
Jeder Richter wird das "Verbot" mit angekündigten (garantierten) Nicht-Kontrollen genauso lächerlich finden wie alle hier.