Thema: Klebeverbot
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Alt 12.06.2007, 12:14
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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AW: Klebeverbot

Wir reden ohnehin über einen ziemlich theoretischen Fall. Aber wenn etwas verboten ist und Dritte gefährden kann, haftet der Verursacher zumindest wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Die EU hat letztes Jahr organischen Lösungsmittel in Farben wegen der krankmachenden Langzeitwirkungen verboten. Das sind z.T. die gleichen Stoffe, die in TT-Klebern enthalten sind.
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Schwätzer“ sind laut, solange es leicht ist – und leise, wenn es ernst wird.
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