Zitat:
Zitat von Rudi Endres
Wir reden ohnehin über einen ziemlich theoretischen Fall. Aber wenn etwas verboten ist und Dritte gefährden kann, haftet der Verursacher zumindest wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Die EU hat letztes Jahr organischen Lösungsmittel in Farben wegen der krankmachenden Langzeitwirkungen verboten. Das sind z.T. die gleichen Stoffe, die in TT-Klebern enthalten sind.
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Hab demletzt "Ratgeber Bauen und Wohnen" oder so bei ARD gesehen. Ich meine dort wurde erklärt, organische Lösemittel in Farben seien vom Hersteller anzugeben und erst ab 2010 endgültig verboten.