Zitat:
Zitat von Hogar
Ja, das sind immer diese Geschichten von einem, der einen kennt.
Nun soll ich wegen meiner Schuppenflechte oft in die Sonne. Da sie momentan hier aber nicht sehr scheint gehe ich halt ins Solarium. Die Frage ist dann aber, ob es eine unzulässige Veränderung ist, wenn ich meine geliebte Noppe mitnehme. Früher wurden auch die Barnas mit nach Spanien genommen. Man könnte seinen Schläger ja auch unterm Dach auf dem Fensterbrett vergessen. Eigentlich kann das nicht verboten sein.
Dass es nicht zulässig ist, die Noppen mittels eines Teelüffels mit Sekundenkleber zu bestreichen ist mir schon klar. Auch kann es nicht erlaubt sein, sie in Öl einzulegen.
Bei von den TT-Herstellern angebotennen Mitteln bin ich mir unsicher, verboten ist es bestimmt, wenn Lömis enthalten sind.
Wenn die Reibungswerte aber gemessen werden können, ist es ja egal, wie der Belag glatt geworden ist. Alles was zu glatt ist, wird dann nicht zugelassen.
Doch leider wissen wir immer noch nicht, welche Beläge zu glatt sein werden.
Ich frage mich auch, ob dann die ehemaligen Barnaspieler, die auf Nachfolgebeläge umgestiegen sind, wieder gebeutelt werden, da deren Beläge meist schon wieder zu alt sein könnten.
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Ist doch mein Reden! Ich habe mich manchesmal kringelig gelacht, wenn Noppenexperten vor dem Punktspiel erzählten, was sie der geliebten Noppe haben angedeihen lassen.
Wenn man nicht dagegen gewinnen kann, ist man selbst schuld.
Manche Kritiker hier tun ja so, als ob die Teile 'nen eingebauten Motor hätten.
Schnittumkehr ist doch ein einfaches physikalisches Pänomen:
MAN BRAUCHT SCHNITT UM DIESEN UMKEHREN ZU KÖNNEN.
Warum sind also griffige, hochelastisch NI- Beläge (wie ich sie spiele) erlaubt, währenddessen das Verteidigungsmaterial dagegen verboten wird.
Wohl, weil wir mehr TT im Fernseh wollen