|
AW: Qualität der Wechsel
Zitat aus der Wettspielordnung:
4.3 Alle Jungen bzw. Schüler, die in einer Jungenmannschaft als Stammspieler gemeldet sind, dürfen in einer (einzigen) Herrenmannschaft, alle Mädchen bzw. Schülerinnen, die in einer Jungen- oder Mädchenmannschaft als Stammspielerinnen gemeldet sind, in einer (einzigen) Damenmannschaft dreimal je Vor- bzw. Rückrunde als Ersatzspieler eingesetzt werden, ohne im Besitz einer Seniorenerklärung zu sein. Ein solches Mitwirken gilt nicht als Einsatz als Ersatzspieler im Sinne des Punktes G 5.3.1 der Wettspielordnung in der eigenen Jugendspielklasse.
Bezüglich der spielstärkemäßigen Einordnung dieser Jugendlichen in die Erwachsenen-Mannschaften gelten folgende Regelungen:
• Jede(r) auf diese Weise eingesetzte(r) Jugendliche rangiert stets hinter allen in dem betreffenden Spiel mitwirkenden Damen bzw. Herren.
• Spieler der Jugend-Verbandsliga (Mädchen/Jungen) dürfen nicht in einer niedrigeren Leistungsklasse als der Herren- bzw. Damen-Bezirksklasse eingesetzt werden, es sei denn, der Einsatz wird in der niedriger spielenden 1. Mannschaft des Vereins vorgenommen. Spieler der Jugend-Bezirksliga/-klasse (Mädchen/) dürfen nicht in einer niedrigeren Leistungsklasse als der 1. Kreisklasse der Damen bzw. Herren eingesetzt werden, es sei denn, der Einsatz wird in der niedriger spielenden 1. Mannschaft des Vereins vorgenommen. Die Kreise können von sich aus in begründeten Fällen Jugendliche höheren Spielklassen zuordnen, in denen der Verein am Spielbetrieb teilnimmt.
|