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Alt 24.06.2007, 11:45
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bodenseezugereister bodenseezugereister ist offline
der gen süden zog
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bodenseezugereister ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Konsequenzen bei doppelter Spielberechtigung?

also für mich ist das Verhalten des DTTB nicht ganz nachvollziehbar und rechtlich eigentlich auch sehr fragwürdig

1. Es ist doch ganz klar, das ein spieler nur dann einsetzbar ist wenn er eine gültige Berechtigung besitzt.

2. Auch ist ganz klar im DTTB geregelt, daß er nur für einen Verein spielberechtigt sein kann (egal ob Inland oder Ausland).

hier ist eigentlich nur zu klären ob die Spielberechtigung für seinen Verein im Ausland schon zum Zeitpunkt bestand als die Berechtigung für den jetzigen Verein beantragt wurde und in Deutschland erteilt wurde. Wenn ja ist doch ganz klar das die erteilte Spielberechtigung ab beginn unwirksam und somit nichtig ist, da die Voraussetzungen für die Erteilung einer Wirksamkeit nicht gegeben waren !!!!

Somit wurde dann ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt und die Punkte sind laut WO abzuerkennen !!!!!

Es gab bei uns auch schon Fälle wo ein nicht Spielberechtigter Jugendspieler eingesetzt wurde und die Punkte nachträglich aberkannt wurde. Dieser Jugendliche hatte eine Spielberechtigung die nicht hätte erteilt werden dürfen und wurde dann nachträglich anuliert.

Im übrigen gab es mal in Mannheim vor dem Schiedsgericht einen Fall in dem klar ausgesagt wurde, daß wenn in der WO des Verbands und in der WO des DTTB keine Eindeutigen Regelungen zu finden sind, immer das BGB anzuwenden ist. Im Schiedsgericht in Mannheim saß damals ein zugelassener Richter !!!!!!

Und hier könnten z.B. solche Tatbestände wie Täuschung, Betrug herangezogen werden. Auch in solchen Fällen ist dort geregelt, daß solche Vereinbarungen ab Beginn als nichtig und somit als nicht zustande gekommen zu werten sind.

Ist zwar ein blödes Beispiel aber , wenn man z.B. ein gestohlenes Fahrrad kauft (mit Kaufvertrag) wird man trotzdem nicht Eigentümer desselben. Auch wenn man in gutem Glauben gehandelt hat.

Heist also, auch wenn der DTTB die Spielberechtigung in gutem Glauben der wahrheitsgemäßen Angaben des Spielers erteilt hat ist diese ab Beginn rückwirkend als NICHTIG zu erkennen. Somit ist er nicht Spielberechtigt und somit sind die Folgen eigentlich eindeutig.


Auch wenn der Verein eventuell davon nichts wusste !!!! Dieser könnte dann in einem solchen Fall sogar Anzeige wegen Betrug oder Täuschung stellen (hier geht es ja auch um eine Menge Geld) und das ist dann rechtlich kein Kavaliersdelikt mehr.

Das waren mal meine Gedanken dazu......wenn ihr überhaupt soweit gelesen habt
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