vielleicht tritt ja einer der mitgliedsverbände aus dem südd.ttv aus und leitet somit die auflösung in die wege. gemäß § 4 (1) der satzung ist der austritt zum ende des geschäftsjahres möglich, wobei eine vierteljährige kündigungsfrist einzuhalten ist. der austritt der mitgliedsverbände ist für mich die einzige möglichkeit den verband aufzulösen, da für eine auflösung nach § 14 (1) der satzung 4/5 der stimmen des verbandstages erforderlich sind, sich zu viele alt(ehrwürdig)e funktionäre an diesen fleischtöpfen nähren und somit diese mehrheit sicherlich in nächster zeit nicht entstehen wird.
mfg
Mathias
ps: aber irgendwann wird die zeit dieses problem lösen. keiner lebt ewig.