Zitat:
Original geschrieben von Knut
Es geht anscheinend um den "Wortlaut" der Bürgschaften - sieht nach was Juristischem aus.
Knut
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Das heisst in der Regel dass diese Bürgschaften auf den Grund gegangen werden muss. D.H. dass die Bürgschaftsgeber durchleuchtet werden müssen ob Sie in der Lage sind entsprechende Bürgschaften im Notfall auch einzugehen. Bürgschaften darf man nicht mit Krediten verwechseln.
Des Weiteren wird vermutlich geprüft wie die Aufteilung der notwendigen Bürgschaft auf die versch. Bürgschaftsgeber aufgeteilt ist.
Ich schliesse mich meinen Vorrednern an:
Das scheint nun keine grosse Sache mehr zu sein und die Lizenzen scheinen auch in diesen Fällen gesichert zu sein.