Zitat:
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Zitat von Torsten von Bayern;924379...Zur Frage, wer wann Schläger ansehen darf: Der SR und -was entscheidend ist- der OSR dürfen jederzeit Material kontrollieren, auch wenn erst während des Spiels auffällt, dass mit dem Material etwas nicht stimmt. Zwar peinlich, wenn es z.B. darum geht dass der Belag nicht auf der Liste steht, aber ganz normal z.B. bei einem Verdacht auf einen während des Spiels beschädigten Schläger.
Grundlage dafür ist das, was ich gestern im Thread "Belag reißt beim Ballwechsel" geschrieben habe:
[COLOR="Green"
--> Regel B3.2.3.1: "Der Schiedsrichter ist verantwortlich dafür, ... Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen und den Oberschiedsrichter über etwaige Mängel zu informieren."
--> Regel B3.1.2.10: "Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für ... die Entscheidung in allen Fragen der ... Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen."[/COLOR]
Zusammen mit dem letzten (!) Absatz von WO A16:
"Die zuständigen Stellen sind ... verpflichtet, ihrerseits Verstöße ... zu ahnden, auch ohne einen Protest abzuwarten."
Die Frage, bis wann ein Spieler protestieren darf, hat also nichts mit den Rechten des SR und OSR zu tun. Welche Konsequenz sich aus so einer Kontrolle ergibt, hängt dann natürlich von der konkreten Situation ab.
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Wenn der Belag nicht beschädigt wurde, dann ist es für den Schiedsrichter doch wirklich peinlich, wenn er es nicht vor dem Spiel festgestellt hat, dass der Belag nicht zugelassen ist.
Doch was geschieht dann, zählen die mit dem nicht zugelassenen Belag erzielten Punkte weiter, etwa so als wenn ein falscher Spieler den Aufschlag gemacht hat, oder fängt das Spiel mit neuem, zugelassenen Material von vorne an?