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AW: Überprüfung des Materials nach Spielbeginn?
Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Zugegeben, habe ich persönlich auch noch nie erlebt. Aber es läuft auf ersteres hinaus, d.h. der Schläger ist unverzüglich zu wechseln, aber die vorherigen Punkte zählen. Das lässt sich z.B. aus Ziffer E 5.1 der Bundesligaordnung herleiten (und sollte natürlich in den anderen Klassen genauso gehandhabt werden): "Ein einzelnes Spiel wird als verloren gewertet, wenn festgestellt wird, dass ein Spieler ... mit nicht von der ITTF zugelassenen Schlägerbelägen antritt und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen."
Es liegt also in der Absicht des Regelgebers, dass nur das Verhalten nach der Entdeckung der unzulässigen Beläge eine Rolle spielt. Dazu passt auch WO A 16, wonach der Gegner sein Protestrecht zu diesem Zeitpunkt bereits verwirkt hat.
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Das klingt alles sehr plausibel, doch wenn der Gegner sein Protestrecht verwirkt hat, dann kann er mit einem nachträglichen Protest doch durchaus erfolgreich sein, wenn der SR diesem nachkommt.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam)
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