Zitat:
Zitat von Hogar
Das klingt alles sehr plausibel, doch wenn der Gegner sein Protestrecht verwirkt hat, dann kann er mit einem nachträglichen Protest doch durchaus erfolgreich sein, wenn der SR diesem nachkommt.
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Ich gebe zu dass die Grenze fließend ist. Wenn die eigentlich Zuständigen erst durch einen Spieler auf einen Regelverstoß aufmerksam gemacht werden, der abgestellt werden
muss (Weiterspielen mit dem illegalen Schläger kommt ja nicht in Betracht), dann hat er in gewisser Weise mit einem nachträglichen Protest Erfolg gehabt.
Aber auf diese "Unsauberkeit" käme es in dieser hoch peinlichen Situation dann wohl auch nicht mehr an.