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Alt 06.07.2007, 16:39
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Torsten von Bayern Torsten von Bayern ist offline
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AW: Überprüfung des Materials nach Spielbeginn?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Desweiteren hat man das Problem auch mit SR und OSR das zb jemand den Fluß des Gegners stoppen will und keine Auszeit mehr hat. Dann behauptet er einfach der Belag des Gegner sei evtl nicht zugelassen und läßt das prüfen usw....selbst wann das völliger Blödsinn ist, hat man den Spielfluß erstmal unterbrochen. Ziel erreicht...
Vielleicht hätte ich mich noch besser ausdrücken sollen: Der SR ist natürlich nicht verpflichtet, einem Murren und Knurren des Gegners mitten im Spiel nachzugehen. Der Gegner kann insbesondere keinen Protest einlegen, wenn der SR sich weigert, seiner Bitte um Kontrolle mitten im Satz nachzukommen, da er dieses Recht nur vor Spielbeginn hat (WO A 16). Es geht allein um die Frage, was der SR tun darf und sollte, falls er selbst im Spiel aus irgendeinem Grund (z.B. Reaktion des Spielers) Zweifel hat, dass mit dem Material etwas nicht stimmt.

Zitat:
Wozu steht dann explizit in Punkt 4.8. IITF Regel A das man vor Spielbeginn dem gegner und dem SR Gelegenheit geben muß???
Vor Spielbeginn und jedes Mal wenn er den während des Spiels Schläger wechselt. Das steht da weiterhin, und zwar absichtlich, weil es genau die beiden möglichen Zeitpunkte einer Schlägerkontrolle anspricht: 1. Bei einem ausnahmsweise erlaubten Wechsel während des Spiels, und 2. -was von 1. ja nicht erfasst ist- vor dem Spiel.
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