Zitat:
Zitat von Joachim Voigt
Du spekulierst aber im Moment ganz schön wild in der Gegend herum, oder? Sonst nenne doch die genaue Klausel und begründe, gegen welches Recht sie verstoßen sollte? Aber bisher hast Du Dich immer nur auf DEIN Rechtsempfinden berufen und das ist, sorry, in der Realität völlig unerheblich.
Die Regelung ist nicht unbedingt zu Ende gedacht, das hat die ETTU korrigiert, aber deshalb ist sie nicht zwangsläufig rechtlich ungültig.
Wenn ich einen Mitarbeiter für die Zeit bis zum 31.12. einstelle, ihn aber ab 15.11. freistelle, weil ich ihn nicht mehr brauche (oder nicht mehr haben will, oder oder oder), dann heisst das keineswegs daß er einen anderen Job annehmen darf (und dieses Vorgehen ist in der Wirtschaft gängig und sicher nicht rechtswidrig). Sicherlich muß ich ihm seinen Lohn zahlen, aber es stand nirgends, daß die Chinesen ihr Geld nicht bekommen haben.
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Ich frage mich wie wohl das Beschäftigungsverhältnis zwischen Spieler und Verein ausgesehen hat. Ich weiß es natürlich nicht, aber ich würde jetzt darauf tippen, daß die Spieler pro Einsatz bezahlt werden und nicht für eine bestimmte Zeit. Damit wäre die "Freistellung" nicht anwendbar.
Geld von den Spielern wird man wohl auch nicht einklagen können. Da müßte schon der chinesische Verband oder Staat den Anspruch akzeptieren und auch durchsetzen. Sperren kann man die Spieler allerdings.
Die Frage ist jetzt natürlich was soll man mit den Vereinen machen. Ist es sinnvoll drei der vier in Europa dominierenden Vereine in der nächsten Saison zu sperren? Ich denke nicht. Anspruch auf finanzielle Widergutmachung hätte außerdem nicht nur Gönnern, sondern all anderen Vereine die in der CL gegen sie angetreten sind.