Zitat:
Zitat von charlies
Tolle Beispiele, hier eine kleine Abwandlung:
Der Beton von deinem Haus war nicht trocken. (erst am 30.6.)
Dadurch ist es eingestürzt und hat den Nachbarn begraben (z.B. Gönnern).
Jetzt ist er tot, aber war ja nur ne Kleinigkeit.
Einfach zu früh in Urlaub gefahren !
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Ich liebe diese Beispiele aus der Praxis. Skalverei, abgeschnittene Finger, Verkaufte Nieren, einstürzende Rohbauten und fliegende Häuser (irgendwie müssen sie ja erst mal auf das Nachbargrundstück kommen

) sind exakt die Tatbestände um die es hier geht.
Weniger martialisch gesprochen hat Henry von Sittenwidrigen Bestandsteile von Verträgen gesprochen und du von Schadensersatz. Falls die Klausel der ETTU nichtig wäre dann müßte es sich vermutlich doch wohl um Arbeitsrecht handeln.
Die Frage (an einen Juristen) ist also, kann ein europäischer Verband einen chinesichen Spieler vertraglich die Berufsausübung nach Abschluß seines letztes Spieles im Ausland verbieten oder nicht. Falls er es kann, wie hoch stehen die Chancen einen Anspruch auch in China geltend zu machen.
Was die Unterschrift des Spielers unter einen Vertrag angeht, so hat die erst mal die gleiche Gültigkeit - egal ob er den Vertrag gelesen hat oder nicht. Andernfalls wäre im Zweifelsfall kein Vertrag zu halten.