Zitat:
Zitat von charlies
Der Beton von deinem Haus war nicht trocken. (erst am 30.6.)
Dadurch ist es eingestürzt und hat den Nachbarn begraben (z.B. Gönnern).
Jetzt ist er tot, aber war ja nur ne Kleinigkeit.
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Dein Beispiel basiert aber auf die Annahme, dass ein Schaden tatsaechlich entstanden ist, d. h. in unserem Fall, dass die angedrohte Strafmassnahme seitens der ETTU rechtlich Bestand hat. Dies ist meiner Meinung nicht der Fall, wie ich oben schon erlaeutert habe.