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Alt 08.07.2007, 15:44
henrypijames henrypijames ist offline
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henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)henrypijames ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)
AW: Champions-League-Eklat

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Zitat von Joachim Voigt Beitrag anzeigen
Du spekulierst aber im Moment ganz schön wild in der Gegend herum, oder? Sonst nenne doch die genaue Klausel und begründe, gegen welches Recht sie verstoßen sollte?
Da ich kein Jurist bin, und mich schon gar nicht auf internatinoales Recht spezialisiert habe, kann ich leider keine Paragraphen zitieren. Gegen welches Recht die Regelung der ETTU meiner Meinung nach verstoest, habe ich aber schon vom Anfang an genannt: Behinderung der freien Wettbewerb (zwischen den Clubs sowie zwischen den Ligen) und Behinderung der freien Berufsausuebung.

Es kommt heutzutage oft vor, dass Firmen bei der Einstellung einer Spitzen-Arbeitskraft per Vertrag verbieten, dass diese zu einem Kokurrenten wechselt und im gleichen Taetigkeitsbereich weiter macht. Gegen solchen Klausel haben manche geklagt - einige erfolgreich, andere nicht. Ein Beispiel, der international fuer Aufsehen sorgte, war Dr. Kai-Fu Lee, der letztes von Microsoft (Leiter von Microsoft Research Asia) zu Google (Leiter von Google China) wechselte. Laut seinem Vertrag mit Microsoft haette er eine "Sperrfrist" von einem Jahr oder so einhalten muessen, um im gleichen Gebiet fuer Google zu arbeiten. Lee und Google klagte dagegen - und gewann.

Zitat:
Zitat von Joachim Voigt Beitrag anzeigen
Wenn ich einen Mitarbeiter für die Zeit bis zum 31.12. einstelle, ihn aber ab 15.11. freistelle, weil ich ihn nicht mehr brauche (oder nicht mehr haben will, oder oder oder), dann heisst das keineswegs daß er einen anderen Job annehmen darf (und dieses Vorgehen ist in der Wirtschaft gängig und sicher nicht rechtswidrig). Sicherlich muß ich ihm seinen Lohn zahlen, aber es stand nirgends, daß die Chinesen ihr Geld nicht bekommen haben.
Erstens habe ich Zweifel an deinem Urteil, dass der freigestellte Mitarbeiter nicht fruehzeitig eine neue Stelle annehmen darf. Zweitens gezweifele ich sehr, dass die Spiele fuer die Zeit zwischen den eigentlichen und der formalen Saisonende einen Lohn erhalten haben.

Zitat:
Zitat von Joachim Voigt Beitrag anzeigen
Aber bisher hast Du Dich immer nur auf DEIN Rechtsempfinden berufen und das ist, sorry, in der Realität völlig unerheblich.
Ja natuerlich, selbst ein Berufsjurist haette nicht mehr tun koennen, als *seine* Interpretation der Rechtslage zu erzaehlen. Eine definitive Antwort kann nur das Gericht geben. Alles, was ich sagen will, ist dass es zumindest eine ernsthafte Grundlage existiert, die ETTU-Regelung rechtlich anzufechten. Deshalb habe ich vorgeschlagen, dass die betroffene Vereine und Spieler gegen die ETTU-Fristen klagen. Sollten sie verlieren, dann sind die Spieler je nach Inhalt ihrer Vertraegse tatsaechlich verpflichtet, Schadenersatz an die Vereine zu leisten.

Geändert von henrypijames (08.07.2007 um 15:58 Uhr)
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